Hinweisgeber­system

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Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln hat bei NIRA Dynamics oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesen Standard zu erfüllen, ist es wichtig, mögliches Fehlverhalten von Mitarbeitern zu erkennen und diesem ein Ende zu setzen. Um die EU-Whistleblower-Vorschriften und das Wettbewerbsrecht einhalten zu können, verfügen wir bei NIRA Dynamics über ein eigenes Whistleblower-System. Ein sogenanntes geeignetes Gremium, bestehend aus Personenleiter & Die Organisation und der COO werden jede Meldung gründlich prüfen und systematisch weiterverfolgen. Eine wesentliche Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz der Verfahrensgerechtigkeit. Darüber hinaus gewährleistet es den Schutz von Hinweisgebern, beteiligten Personen und Mitarbeitern, die an der Untersuchung gemeldeten Fehlverhaltens beteiligt sind. Dazu gehört auch, Möglichkeiten zur anonymen Berichterstattung und Kommunikation anzubieten. Wir versichern, dass wir keine Schritte unternehmen, um anonyme Hinweisgeber zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower und alle Personen, die zu Ermittlungen bei NIRA Dynamics beitragen, werden nicht toleriert. Beteiligte Personen gelten bis zum Beweis des Verstoßes als unschuldig. Die Untersuchungen werden mit größter Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Prozess verarbeitet.

Haben Sie Bedenken oder Feedback zu einem Produkt oder einer Dienstleistung von NIRA Dynamics?

Bei Fragen, Anregungen, Rückmeldungen oder Beschwerden zu Leistungen von NIRA Dynamics oder unseren Geschäftspartnern (z. B. Autohäusern, Werkstätten) finden Sie hier die entsprechenden Ansprechpartner. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Hinweisgebersystem Kundenbeschwerden leider nicht bearbeiten kann.

Erstattung einer Meldung an unser Whistleblower-System

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle zur Meldung potenziellen Fehlverhaltens von Mitarbeitern, die eine schnelle Überprüfung und gegebenenfalls Reaktion unseres Unternehmens ermöglichen. Das gesetzliche Recht, sich wie unten beschrieben an die benannten Behörden zu wenden, bleibt davon jedoch unberührt.

Email

Sie können mit dem zuständigen Gremium von NIRA Dynamics per E-Mail Kontakt aufnehmen:
whistleblower@niradynamics.se

Erstattung einer Meldung an unser Whistleblower-System – Postanschrift/persönlich

Anschrift:
Umschlag markieren: Compliance Manager
Wallenbergs gata 4
58330 Linköping
Schweden

Persönlich:
Wallenbergs gata 4
58330 Linköping
Schweden

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin per E-Mail an: whistleblower@niradynamics.se

Haben Sie weitere Fragen?

Fragen zum Whistleblower-System bei NIRA Dynamics können auch an unseren Compliance Manager/zuständige Funktion gerichtet werden unter compliance@niradynamics.se

Externer Berichtskanal von Schweden

Die schwedische Regierung hat benannte Behörden definiert, die auch Meldungen über Fehlverhalten als externe Meldekanäle entgegennehmen. Die schwedische Arbeitsumweltbehörde (Arbetsmiljöverket) ist die Hauptbehörde für die Meldung von Hinweisgebern, wenn es keine andere geeignete Behörde gibt. Weitere Informationen finden Sie auf deren Webseite: www.av.se

Externer Berichtskanal von Volkswagen

Zentrales Ermittlungsbüro
Box 1717
38436 Wolfsburg
Deutschland
io@volkswagen.de